Praxisgemeinschaft
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Kosten der Mediation

Die Kosten der Mediation richten sich nach dem jeweiligen Bereich. Die Abrechnung der Mediation erfolgt in der Regel stundenabhängig. Bitte beachten Sie auch, dass ggf. noch Zusatzkosten entstehen können, bspw. durch Rechtsberatung oder notarielle Beurkundungen. Die hier genannten Werte sind zu Ihrer Information und Orientierung; grundsätzlich werden alle Einzelheiten und die genauen Werte im Vorfeld zu jedem Mediationsverfahren in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

In der Paar- und Familienmediation hat sich eine Sitzungsdauer von 60 Minuten als positiv herausgestellt. Dabei werden von den Klienten in einem laufenden Prozess zwischen 5 bis 8 Stunden als notwendig erachtet.
Bei der Paar- und Familienmediation liegt der Stundensatz bei 90 Euro. Bei der Mediation im sozialen Umfeld beträgt die Sitzungsdauer, bedingt durch mehrere Beteiligte, 90 Minuten. Diese werden mit 130 Euro berechnet.

Üblicherweise werden die Kosten von den Klienten in gleichem Umfang, also je zur Hälfte, bei innerbetrieblichen Konflikten in der Regel durch den Arbeitgeber getragen. Im Vergleich mit einem langwierigen Gerichtsverfahren, bei dem sich die anfallenden Gebühren an der Höhe des Streitwertes orientieren, fallen bei einer Mediation geringere Kosten an. Und durch die Berechnung von Stundensätzen bleiben die Kosten für Sie immer überschaubar und transparent.